Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 23.02.2017

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - I-1 U 36/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,15616
OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - I-1 U 36/15 (https://dejure.org/2016,15616)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.01.2016 - I-1 U 36/15 (https://dejure.org/2016,15616)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - I-1 U 36/15 (https://dejure.org/2016,15616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,15616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 122/94

    Geständniswirkung von Erklärungen einer Partei im Rahmen der Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 36/15
    Einerseits trifft es zu, dass Erklärungen einer Partei im Rahmen der Parteivernehmung kein Geständnis im Sinne des § 288 Abs. 1 ZPO enthalten (BGH, Urteil vom 14. März 1995, Az.: VI ZR 12/94, BGHZ 129, 108; Leitsatz - zitiert nach juris).

    Diese können sogar dann als Geständnis gewertet werden, wenn ihr Prozessbevollmächtigter sie sich nicht zu eigen macht (BGH Urteil vom 11. Januar 1966, Az: VI ZR 150/64, Leitsatz 1- zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGHZ 8, 235; offengelassen in BGHZ 129, 108).

  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 36/15
    Bei Auffahrunfällen auf der Autobahn ist ein Anscheinsbeweis regelmäßig nicht anwendbar, wenn zwar feststeht, dass vor dem Unfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattgefunden hat, der Sachverhalt aber im Übrigen nicht aufklärbar ist (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011, Az.: VI ZR 177/10, Leitsatz - zitiert nach juris).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 36/15
    In jedem Fall sind in ihrem Rahmen unstreitige oder zugestandene oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH NJW 2007, 506).
  • OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 36/15
    Dies wird damit begründet, dass der Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann das typische Gepräge eines Auffahrunfalls trägt, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf zu schnelles Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit und/oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand des Hintermanns zulässt, wenn feststeht, dass beide Fahrzeuge solange in einer Spur hintereinander gefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können und es dem Auffahrenden möglich gewesen wäre, einen ausreichenden Sicherheitsabstand aufzubauen bzw. einzuhalten (BGH a.a.O., Rdnr. 10 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf KG NZV 2008, 198, 199; OLG Hamm OLGR 2004, 82, 83; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809; OLG Schleswig NZV 1993, 152, 153).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2010 - 1 U 89/09

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn nach unmittelbar

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 36/15
    Dem entspricht die ständige Rechtsprechung des Senats (VersR 2010, 1236, 1237).
  • OLG Hamm, 23.09.2003 - 9 U 70/03

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 36/15
    Dies wird damit begründet, dass der Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann das typische Gepräge eines Auffahrunfalls trägt, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf zu schnelles Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit und/oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand des Hintermanns zulässt, wenn feststeht, dass beide Fahrzeuge solange in einer Spur hintereinander gefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können und es dem Auffahrenden möglich gewesen wäre, einen ausreichenden Sicherheitsabstand aufzubauen bzw. einzuhalten (BGH a.a.O., Rdnr. 10 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf KG NZV 2008, 198, 199; OLG Hamm OLGR 2004, 82, 83; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809; OLG Schleswig NZV 1993, 152, 153).
  • KG, 14.05.2007 - 12 U 194/06

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall nach einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 36/15
    Dies wird damit begründet, dass der Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann das typische Gepräge eines Auffahrunfalls trägt, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf zu schnelles Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit und/oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand des Hintermanns zulässt, wenn feststeht, dass beide Fahrzeuge solange in einer Spur hintereinander gefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können und es dem Auffahrenden möglich gewesen wäre, einen ausreichenden Sicherheitsabstand aufzubauen bzw. einzuhalten (BGH a.a.O., Rdnr. 10 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf KG NZV 2008, 198, 199; OLG Hamm OLGR 2004, 82, 83; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809; OLG Schleswig NZV 1993, 152, 153).
  • OLG Schleswig, 23.09.1992 - 9 U 18/91

    Bei der Abwägung der beiderseitigen Betriebsgefahren kann die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 36/15
    Dies wird damit begründet, dass der Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann das typische Gepräge eines Auffahrunfalls trägt, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf zu schnelles Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit und/oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand des Hintermanns zulässt, wenn feststeht, dass beide Fahrzeuge solange in einer Spur hintereinander gefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können und es dem Auffahrenden möglich gewesen wäre, einen ausreichenden Sicherheitsabstand aufzubauen bzw. einzuhalten (BGH a.a.O., Rdnr. 10 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf KG NZV 2008, 198, 199; OLG Hamm OLGR 2004, 82, 83; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809; OLG Schleswig NZV 1993, 152, 153).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 36/15
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (BGH NJW 2006, 152 mit Hinweis auf BGHZ 152, 254, 258).
  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 12/94

    Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 36/15
    Einerseits trifft es zu, dass Erklärungen einer Partei im Rahmen der Parteivernehmung kein Geständnis im Sinne des § 288 Abs. 1 ZPO enthalten (BGH, Urteil vom 14. März 1995, Az.: VI ZR 12/94, BGHZ 129, 108; Leitsatz - zitiert nach juris).
  • BGH, 17.12.1952 - VI ZR 29/52

    Parteivernehmung und Geständnis

  • BGH, 11.01.1966 - VI ZR 150/64

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 1 U 36/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,39751
OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 1 U 36/15 (https://dejure.org/2017,39751)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.02.2017 - 1 U 36/15 (https://dejure.org/2017,39751)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 1 U 36/15 (https://dejure.org/2017,39751)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,39751) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 11.08.2021 - 11 U 136/20

    Sachverständigenhaftung; Qualifikation; methodische Mängel; Amtshaftung;

    Während vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einer nicht veröffentlichen Entscheidung vom 23.02.2017 (1 U 36/15) eine Anwendung des Spruchrichterprivilegs in Sorgerechtsverfahren abgelehnt wurde, hat das Oberlandesgericht Stuttgart für familiengerichtliche Entscheidungen in Adoptionssachen nach § 186 FamFG, die ebenfalls nicht zu den Familienstreitsachen i.S.d. § 112 FamFG gehören, die Anwendung des Spruchrichterprivilegs bejaht (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.05.2017, 4 U 208/16 - Rz. 185 juris).
  • BGH, 28.09.2017 - III ZR 93/17

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldbegehren unter dem Vorwurf von

    Der Antrag des Klägers, ihm einen Notanwalt zur Wahrung seiner Rechte im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23. Februar 2017 - 1 U 36/15 - beizuordnen, wird abgelehnt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht